MUSEUM FÜR POLIZEIGESCHICHTE

Zeitreise von 1871 bis heute



Was ist Polizeigeschichte?
Oder was ist Geschichte überhaupt. Salopp und knapp ausgedückt, es geht um die Vergangenheit der Sache die man gerade beleuchtet.
Alles macht eine Entwicklung durch, also verändert sich, auch eine Institution wie die Polizei.

Etymologisch (Wortherkunft) stammt der Begriff Polizei von altgriechisch πόλις polis, „Stadt“, ab. Die Ableitung πολιτεία politeía, „Staatsverwaltung“, wurde im Spätlatein erst als politia übernommen, später änderte sich die Schreibweise zu policia. Dieser Begriff bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in den Begriffen „baupolizeilich“ und „feuerpolizeilich“ erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. Damit wurde eine auf möglichst alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines allzuständigen Staates verstanden.
Im Grunde waren die Aufgaben der Policey im Mittelalter gelagert wie heute, den Schutz von Hab- und Gut und von Leib und Leben.  Mit dem Herausbilden und dem Ausbau von „Staatlichkeit“ im Deutschen Reich und der Festigung der in ihm be-gründeten Landesherrschaften wechselte der Begriff in den deutschen Sprachraum über – in gleichem Sinn und mit gleichem Ziel: Verdrängung des Faustrechts des Stärkeren, Etablierung eines alleinigen Gewaltmonopols des Landesherrn, Abwehr von Gefahren und Durchsetzung des allgemeinen Landfriedens mit einem allgemeinen Fehdeverbot. „Polizei“ wurde zum Synonym für öffentliche Friedensordnung und gute Verwaltung, wurde zur „Guten Polizey“: „recht, fride, hut und ordnung und polliceen im reich, auch ain regiment aufzurichten“ hatte Kaiser Karl V. als vordringlichste Aufgabe in seinen Propositionen an die Stände zur Reichstags-eröffnung 1521 gefordert.
Recht, Friede, Hut, Ordnung und ein gutes Regiment konnten nur gelingen, wenn man über ein Instrument verfügte, dass solches – notfalls mit Zwang und Waffen-gewalt – auch gegen Widerwillige durchzusetzen vermochte. Das wussten Kaiser, Landesfürsten, Städte und Grundherren. Sie waren bestrebt, auf bewaffnete Hilfsleute, Knechte, Büttel oder sonstige Amtspersonen zurückgreifen zu können, sie zu solchem Zwecke in den Dienst zu nehmen oder eigene aufzustellen und zu unterhalten. Die ersten „Polizisten“ waren etabliert, wenn auch noch nicht so geheißen - und sie waren bewaffnet! Dabei ist es geblieben in guten wie in schlech-ten Zeiten - Kriegszeiten ausgenommen, wo Recht, Friede, Hut, Ordnung und ein geordnetes Regiment schlechthin unter die Räder kam, wo Krieg, Mord, Totschlag, Plünderungen herrschten und je länger sie dauerten. Danach bedurfte es erheblicher Mühen, um aus diesen Verwahrlosungen erneut gute Ordnung zu schaffen, in der wieder Recht und Frieden herrschte.
Im Prinzip kann man den Nachtwächter im Mittelalter, der mit Helebarde bewaffnet und Laterne und Signalhorn ausgerüstet war, durch seine Befugnisse als Polizisten bezeichnen.
Bis in das 18. Jahrhundert prägte der Absolutismus das polizeiliche Handeln. Der Monarch war- oder stand über dem Gesetz. Seine Macht wurde durch eine Armee, möglicherweise auch durch die Polizeikräfte gefestigt. In all den Jahren veränderte sich das Bürgertum und auch die Anforderungen an die Polizei. Es gab eine Uniform und auch die Bewaffnung hat sich geändert. Die Bewaffnung bestand aus Säbel, Pistolen und Karabiner.
Man nennt das 18. Jahrhundert auch das Zeitalter der Aufklärung. Von diesem Verständnis öffentlicher Wohlfahrt her muss auch das Bestreben der Aufklärung gesehen werden, die staatlichen Befugnisse gegenüber dem mündigen „aufgeklärten“ Bürger zu beschränken und die Wohlfahrtspflege aus dem materiellen Polizeirecht zu eliminieren. Dem bezeichnenden Satz des konservativen Rechtsphilosophen Christian Wolff, der Polizeistaat finde seine Existenzberechtigung in dem „beschränkten Untertanenverstand“, der sein „Recht und Glück nicht erkennen“ könne, setzte der Göttinger Staatsrechtler Johann Stephan Pütter 1770 entgegen, dass der Bürger nicht „zu seinem Glück gezwungen“ werden dürfe. Die Sorge um die Förderung der Wohlfahrt sei nicht die eigentliche Aufgabe der Polizei, sondern die Sorge für die Abwendung bevorstehender Gefahren. Mit dieser revolutionären Meinung Pütters war zum ersten Mal die auch heute noch geltende Beschreibung des Inhalts polizeilicher Aufgabenerfüllung, die Gefahrenabwehr, wissenschaftlich und öffentlich postuliert.
Die Ideen Pütters, welche im übrigen auch von Immanuel Kant und Wilhelm von Humboldt unterstützt wurden, hatten großen Einfluss auf den Staatsrechtler Carl Gottlieb Svarez. In einem 1791 gehaltenen Vortrag führte dieser aus, dass der Staat „zu Einschränkungen, welche zur Abwehr gemeiner Störungen und Gefahren abzielen,… ein stärkeres Recht (hat), als zu solchen, wodurch bloß der Wohlstand, die Bequemlichkeit, die Schönheit oder andre dergleichen Nebenvorteile für das Ganze befördert werden sollen.“ Diese aufklärerische eingrenzende Auffassung des Polizeibegriffs wurde in das von Svarez geschaffene Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 (ALR) übernommen:
„Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei.“
– § 10 II 17 ALR
Das 19. Jahrhundert, damit auch der Beginn der Kaiserzeit und damit auch einem Reichskanzler, der Gesetze anordnete. In den einzelnen Ländern geht die Industrialisierung schnell voran. Es gibt Polizei und Gendarmerie, die dem Militär unterstanden, bewaffnet mit Säbel, Revolvern und Karabinern. Als Kopfbedeckung die Pickelhaube.
Der verlorene 1. Weltkrieg beendete die Monarchie. Die Weimarer Republik wurde etabliert. Die eigentlich nicht unter einem guten Stern stand. Weltweite Wirtschafts-krise, Demonstrationen, Kommunistische Einflüsse, Ausschreitungen und Gewalt und Zerstörungen auf den Straßen zwang die Regierung hart durchzugreifen. Die Polizei wurde, wie auch eine Ausstellung in anderen Polizeimuseen zeigte, vom Freund und Helfer zum Straßenkämpfer. Auch die Bewaffnung hat eine große Änderung erfahren, Handgranaten, Maschinengewehre und gepanzerte Fahrzeuge wurden bei Kämpfen eingesetzt. Im Jahr 1933 war mit der Wahl Hitlers der „kurze Ausflug“ in eine Demokratie beendet. Das schlimmste Kapitel nahm seinen Lauf.
Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am  30. Januar 1933 veränderte sich auch das Polizeigebilde. Hitler ernannte Göring zum kommissarischen Innenminister und so zum obersten Dienstherr der Polizei. Man überprüfte die Gesinnung der Polizisten, wer nicht passte wurde aussortiert. Man erschuf mit der SA und SS eine Hilfspolizei, die Gestapo (Geheime Staatspolizei) und später die Ordnungspolizei, die in den besetzten Gebieten Greueltaten beging. Polizeibataillone wurden in die Kriegsgebiete geschickt in denen Morde an Juden und Andersdenkende auf Befehl begangen wurden. Mittlerweile gilt als ziemlich sicher, dass auch Luxemburger Polizisten für Hitler am Völkermord beteiligt waren. Die Polizei als solche wurde von den Nationalsozialisten für Ihre Zwecke missbraucht, sie war einer der Stützpfeiler in Hitlers Planung. Lange Zeit waren diese, man kann sagen, Massenmorde durch Polizisten, nicht bekannt.  Erst die Geschichtsforscher, die sich mit der Polizei, gegen Ende des 20. Jahrhunderts, beschäftigten, brachten es ans Licht. Seitdem hat man begonnen diese Dinge öffentlich zu machen und aufzuarbeiten.
Nach dem Krieg hatte man zwei Deutsche Staaten, die von den Aliierten besetzt waren. Sie erlaubten danach, eine geordnete Polizei zu installieren. In der DDR gab es ab 1949 die Volkspolizei, die später dem Ministerium des Innern unterstellt war. Im Westen nahm die Entwicklung  der Polizei in der neu gegründeten Demokratie wieder Fahrt auf. Die Rechtstaatlichkeit war wieder hergestellt, man stellte das Land auf ein stabiles Fundament. Jeder Polizist erlangte auf den Polizeischulen eine optimale Ausbildung. Im Laufe der Jahre änderten sich Ausrüstung, wie Waffen, Fahrzeuge, Technik und Uniformen. Nichts war schnelllebiger als das 20. Jahrhundert, so änderten sich auch die Anforderungen an die Polizei. Denkt man nur an die Gefahren aus dem Internet, da hatte unser Nachtwächter aus dem Mittelalter noch keine Vorstellung. Eine, für uns bemerkenswerte Neuerung, seit den 1980er Jahren sind Frauen bei der uniformierten Polizei zugelassen, und sie haben sich bewährt.
Das alles ist Polizeigeschichte, Vergangenheit. Wir als Museum wollen diese Geschichte bewahren und dem Interessierten in Bildern, Texten und Exponaten näher bringen. Geschichte darf nicht  vergessen werden.
Und es sollte einem Museum erlaubt sein, auch mal den Finger zu heben um zu mahnen, dass sich bestimmte Dinge aus der Geschichte nicht wiederholen.
Unser Museum für Polizeigeschichte möchte als gemeinnütziger Verein diese Geschichte lebendig halten.





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