Polizei in der Kaiserzeit
Man nennt den 18. Januar 1871 als Geburtsstunde des Deutschen Reiches. Das Kaiserreich war ein Zusammenschluss der Reichsfürsten und der freien Reichsstädte. Im autoritären Obrigkeits-System des Reichs hatten der Kaiser und sein Reichskanzler, Otto von Bismarck, das Sagen. Die Bürger wurden lediglich als Untertanen betrachtet, die den Anweisungen des Staates Folge zu leisten hatten. Dieses strenge Regime adeliger Kreise stand in einem harten Gegensatz zu wachsenden Selbstbewusstsein ein erstarkenden Arbeiterschaft.
Der Schutzmann oder Polizeioffizier kam, wie bereits vor dieser Zeit, aus dem Militär. Eine Polizeischule war unbekannt, der Neuling wurde von dem „alten Hasen“ unterwiesen.
Der kaiserliche Schutzmann war gleichermaßen für die Regulierung des Straßenverkehrs und die Strafverfolgung zuständig wie für den ordentlichen Ablauf von Wochenmärkten, die Überwachung des Leichenwesens, die Überwachung von kommerziellen Herbergen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, aber auch für die Bauüberwachung, die Überwachung von Hygiene und Gesundheit und selbst für die Zensur öffentlicher Theatervorstellungen. Die erste preußische Polizeischule nahm 1901 ihre Arbeit auf.
Man kannte zu dieser kein E-Mail, Fax oder sonstige, heute gängige Mittel, daher musste der Polizeianzeiger täglich gedruckt und von den Schutzleuten gelesen werden.